Sie planen, einen Pool in Ihrem Garten in Deutschland zu bauen? Bevor Sie den ersten Spatenstich setzen, ist es wichtig, die geltenden Vorschriften zu kennen. Die gute Nachricht: Der Poolbau ist oft einfacher als gedacht, aber die Regeln variieren je nach Bundesland.
Hier finden Sie alles, was Sie über Baugenehmigungen für einen Pool in Deutschland wissen müssen.
Die Grundregel in Deutschland: Die 100-Kubikmeter-Grenze (100 m³)
In der überwiegenden Mehrheit der deutschen Bundesländer gilt als Grundregel: Private Schwimmbecken mit einem Wasservolumen von bis zu 100 m³ sind in der Regel baugenehmigungsfrei (verfahrensfrei).
Um von dieser Befreiung zu profitieren, gelten jedoch oft folgende Voraussetzungen:
- Innenbereich: Der Pool muss innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils (Innenbereich) gebaut werden. Für Bauvorhaben im Außenbereich (in der freien Natur) gelten wesentlich strengere Regeln.
- Bebauungsplan: Ihr Projekt muss den örtlichen Bebauungsplan Ihrer Gemeinde einhalten.
- Keine besonderen Auflagen: Es dürfen keine besonderen Einschränkungen wie Denkmalschutz oder Naturschutzauflagen auf Ihrem Grundstück bestehen.
Regelungen nach Bundesland: Der große Überblick
Obwohl die 100 m³-Regel ein bundesweiter Standard ist, hat jedes Bundesland seine eigene Landesbauordnung (LBO). Fahren Sie mit der Maus über die interaktive Karte, um die Regelung für Ihr Bundesland direkt anzuzeigen:
Quelle: Landesbauordnungen der Bundesländer, Stand siehe Artikel-Aktualisierung.
- Baden-Württemberg: Bis 100 m³ verfahrensfrei (§ 50 LBO). Im Außenbereich nur bei land- und forstwirtschaftlicher Nutzung erlaubt.
- Bayern: Bis 100 m³ verfahrensfrei (Art. 57 BayBO) für die Freizeitnutzung, außer im Außenbereich.
- Berlin: Meist bis 100 m³ genehmigungsfrei. Es ist ratsam, die örtlichen Vorschriften der Bezirke zu prüfen.
- Brandenburg: Bis 100 m³ genehmigungsfrei als Nebenanlage (§ 61 BbgBO).
- Bremen: In der Regel bis 100 m³ genehmigungsfrei, jedoch unbedingt Bebauungsplan beachten.
- Hamburg: Meist bis 100 m³ genehmigungsfrei, am besten lokal bestätigen lassen.
- Hessen: Bis 100 m³ genehmigungsfrei, vorausgesetzt, die Wassertiefe beträgt nicht mehr als 2 Meter (Anlage zu § 63 HBO).
- Mecklenburg-Vorpommern: Üblich bis 100 m³ genehmigungsfrei, Bebauungsplan prüfen.
- Niedersachsen: In der Praxis bis 100 m³ genehmigungsfrei im Innenbereich.
- Nordrhein-Westfalen (NRW): Bis 100 m³ genehmigungsfrei (§ 62 BauO NRW 2018).
- Rheinland-Pfalz: Schwimmbecken im Freien bis 100 m³ sind genehmigungsfrei, außer im Außenbereich.
- Saarland: Bis 100 m³ genehmigungsfrei. Eine Prüfung bei der örtlichen Gemeinde ist erforderlich.
- Sachsen: Bis 100 m³ genehmigungsfrei. Eine Rücksprache mit der Bauaufsicht wird empfohlen.
- Sachsen-Anhalt: Bis 100 m³ genehmigungsfrei, unter Beachtung lokaler Bedingungen.
- Schleswig-Holstein: Bis 100 m³ genehmigungsfrei, örtliche Bestimmungen beachten.
- Thüringen: Bis 100 m³ genehmigungsfrei, Genehmigungsfreistellung vorab prüfen.
Ausnahmen und Fallstricke, die Sie vermeiden sollten
Auch wenn Ihr Becken kleiner als 100 m³ ist, erfordern bestimmte Situationen zwingend eine Genehmigung oder Bauanzeige:
- Innenpools (Schwimmhallen): Die Genehmigungsfreiheit gilt mehrheitlich nur für Außenpools. Für ein Schwimmbad im Haus (Indoor-Pool) gelten andere brandschutz- und statische Regeln.
- Poolüberdachung: Wenn Sie eine feste und hohe Überdachung planen, verändert dies den umbauten Raum und kann eine separate Baugenehmigung erfordern.
- Grenzabstand zum Nachbarn: Das Nachbarrecht und die Bauordnungen schreiben Mindestabstände zur Grundstücksgrenze vor (oft 2,5 bis 3 Meter). Dies muss unabhängig von der Genehmigungsfreiheit des Pools beachtet werden.
💡 Der Profi-Tipp: Fragen Sie immer beim Bauamt nach
Die goldene Regel für jedes Poolbauprojekt in Deutschland lautet: Beginnen Sie niemals mit den Arbeiten, ohne vorher das örtliche Bauamt (Bauaufsichtsbehörde) kontaktiert zu haben.
Ein kurzer Anruf oder eine E-Mail an Ihre Gemeinde reicht oft aus, um zu bestätigen, dass für Ihr Grundstück kein spezieller Bebauungsplan gilt, der Pools verbietet oder besondere Auflagen macht (z. B. bezüglich der Abwasserentsorgung). Dieser vorherige Schritt spart Ihnen Zeit, Geld und bewahrt Sie vor bösen Überraschungen und Rechtsstreitigkeiten.
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